Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
Panikschloss
Begriffserklärung:
In den Aussagen der entsprechenden Verordnungen findet man immer
wieder den Hinweis auf Panikschlößer und Panikausrüstungen.
Hier wäre eigentlich die Bezeichnung Antipanik richtig, denn diese
Schlösser bzw. Vorrichtungen sind geschaffen, um Panik zu verhindern
- darum zutreffender ANTIPANIK. Bei einem Türschloß ist der
obere Teil (Schnapper) die Falle und der untere Teil der Riegel.
Versicherungstechnisch gilt eine Tür erst dann als richtig abgeschlossen,
wenn sie mit Falle und Riegel zusammen verschlossen ist.
Das Prinzip:
Bei einem normalen Anti-Panikschloß kann man immer von
innen durch die Betätigung des Drückers (Türklinke) Falle
und Riegel gleichzeitig zurückziehen.
Dies bedeutet, daß eine richtig abgeschlossene (Falle und Riegel
sind zu) Türanlage von innen über eine Drückerbetätigung
geöffnet werden kann, ohne einen Schlüssel zu benutzen. Diese
Art der Schlösser sind zusammengefaßt unter dem Begriff Anti-Panikschloß.
Nach der Betätigung eines Panikschlosses muß der Riegel manuell
mit dem Schlüssel wieder ausgefahren werden.
Eine Sonderlösung ist das selbstverriegelnde Panikschloß. Durch
das Drücken der Klinke werden nicht nur die Falle und der Riegel
eingezogen, sondern auch die interne Selbstverriegelungsmechanik vorgespannt.
Sobald sich die Tür wieder schließt, wird, durch Betätigung
einer zusätzlichen Steuerfalle, der Riegel wieder vorgeschoben. Dadurch
ist die Tür immer mit Falle und Riegel verschlossen. Hierbei handelt
es sich um eine rein mechanische Lösung, so daß keinerlei Stromzufuhr
und eine damit verbundene Verkabelung notwendig ist. Eine weitere Sonderlösung
sind die selbstverriegelnden Antipanik-Motorschlösser. Zusätzlich
mit einem Kleinstmotor ausgerüstet, erfolgt die Türentriegelung
über ein Zugangskontrollsystem, eine Zeitsteuerung oder andere Steuerungsbefehle.
Eine mit einem Panikschloß versehene Türanlage erfüllt
sämtliche Forderungen der Bauaufsicht, denn auch die abgeschlossene
Türanlage läßt sich von innen jederzeit leicht öffnen.
Auf der anderen Seite wird jedoch von dem Betreiber eines Gebäudes
am Notausgang in Fluchtrichtung eine Kontrolle gewünscht, um festzustellen,
was hier passiert bzw. ob die Tür auch wirklich sicher verschlossen
ist. Gerade der Türwächter und die Fluchtweghaube eignen sich
daher hervorragend, denn sie bauen eine Hemmschwelle auf, die erst überwunden
werden muß, um mit dem Panikschloß die Tür zu öffnen.
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