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Exkurs: Lexikon der Sicherheitstechnik:

Panikschloss


Begriffserklärung:

In den Aussagen der entsprechenden Verordnungen findet man immer wieder den Hinweis auf Panikschlößer und Panikausrüstungen. Hier wäre eigentlich die Bezeichnung Antipanik richtig, denn diese Schlösser bzw. Vorrichtungen sind geschaffen, um Panik zu verhindern - darum zutreffender ANTIPANIK. Bei einem Türschloß ist der obere Teil (Schnapper) die Falle und der untere Teil der Riegel.
Versicherungstechnisch gilt eine Tür erst dann als richtig abgeschlossen, wenn sie mit Falle und Riegel zusammen verschlossen ist.

Das Prinzip:

Bei einem normalen Anti-Panikschloß kann man immer von innen durch die Betätigung des Drückers (Türklinke) Falle und Riegel gleichzeitig zurückziehen.

Dies bedeutet, daß eine richtig abgeschlossene (Falle und Riegel sind zu) Türanlage von innen über eine Drückerbetätigung geöffnet werden kann, ohne einen Schlüssel zu benutzen. Diese Art der Schlösser sind zusammengefaßt unter dem Begriff Anti-Panikschloß. Nach der Betätigung eines Panikschlosses muß der Riegel manuell mit dem Schlüssel wieder ausgefahren werden.

Eine Sonderlösung ist das selbstverriegelnde Panikschloß. Durch das Drücken der Klinke werden nicht nur die Falle und der Riegel eingezogen, sondern auch die interne Selbstverriegelungsmechanik vorgespannt. Sobald sich die Tür wieder schließt, wird, durch Betätigung einer zusätzlichen Steuerfalle, der Riegel wieder vorgeschoben. Dadurch ist die Tür immer mit Falle und Riegel verschlossen. Hierbei handelt es sich um eine rein mechanische Lösung, so daß keinerlei Stromzufuhr und eine damit verbundene Verkabelung notwendig ist. Eine weitere Sonderlösung sind die selbstverriegelnden Antipanik-Motorschlösser. Zusätzlich mit einem Kleinstmotor ausgerüstet, erfolgt die Türentriegelung über ein Zugangskontrollsystem, eine Zeitsteuerung oder andere Steuerungsbefehle. Eine mit einem Panikschloß versehene Türanlage erfüllt sämtliche Forderungen der Bauaufsicht, denn auch die abgeschlossene Türanlage läßt sich von innen jederzeit leicht öffnen. Auf der anderen Seite wird jedoch von dem Betreiber eines Gebäudes am Notausgang in Fluchtrichtung eine Kontrolle gewünscht, um festzustellen, was hier passiert bzw. ob die Tür auch wirklich sicher verschlossen ist. Gerade der Türwächter und die Fluchtweghaube eignen sich daher hervorragend, denn sie bauen eine Hemmschwelle auf, die erst überwunden werden muß, um mit dem Panikschloß die Tür zu öffnen.


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