Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
Feuerschutztüren
Im Brandschutz werden Abschlüsse von Öffnungen in Bauteilen
mit einer geforderten Feuerwiderstandsdauer "Feuerschutzabschlüsse"
genannt. Hierzu zählen Drehflügeltüren, Schiebetüren,
Tore, Rollläden, Klappen, etc. Feuerabschlüsse sind selbstschließende
Türen und selbstschließende andere Abschlüsse, die dazu
bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch
Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Türen dieser
Bauart erfüllen nicht unmittelbar die Eignung einer Rauchschutztür.
Dieser Verwendbarkeitsnachweis muss extra durch Prüfung nach DIN
18 095 geführt werden.
Feuerschutztüren sind geregelte Bauteile nach der Bauteilregelliste
A des DIBT. Das bezieht sich jedoch nur auf Stahltüren nach DIN 18
082. Holztüren sind keine geregelten Bauprodukte und müssen
einen Verwendbarkeitsnachweis nach DIN 4102 Teil 5 und Teil 18 führen.
Zusätzlich ist eine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBT und die Fremdüberwachung
der Herstellung von Feuerschutzabschlüssen nötig.
Die wesentlichen Anforderungen an Rauch- und Feuerschutztüren sind
in der Landesbauordnung festgelegt.
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