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Exkurs: Lexikon der Sicherheitstechnik:


Feuerschutztüren

Im Brandschutz werden Abschlüsse von Öffnungen in Bauteilen mit einer geforderten Feuerwiderstandsdauer "Feuerschutzabschlüsse" genannt. Hierzu zählen Drehflügeltüren, Schiebetüren, Tore, Rollläden, Klappen, etc. Feuerabschlüsse sind selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Türen dieser Bauart erfüllen nicht unmittelbar die Eignung einer Rauchschutztür. Dieser Verwendbarkeitsnachweis muss extra durch Prüfung nach DIN 18 095 geführt werden.

Feuerschutztüren sind geregelte Bauteile nach der Bauteilregelliste A des DIBT. Das bezieht sich jedoch nur auf Stahltüren nach DIN 18 082. Holztüren sind keine geregelten Bauprodukte und müssen einen Verwendbarkeitsnachweis nach DIN 4102 Teil 5 und Teil 18 führen. Zusätzlich ist eine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBT und die Fremdüberwachung der Herstellung von Feuerschutzabschlüssen nötig.

Die wesentlichen Anforderungen an Rauch- und Feuerschutztüren sind in der Landesbauordnung festgelegt.


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