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Exkurs: Lexikon der Sicherheitstechnik:


Feststellanlage

Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln (Türschließer) kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbsttätig durch die Schließmittel (Türschliesser) geschlossen.
Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Feststellanlagen bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt beim Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren. Die Eignung an solchen Türen muss im Prüfzeugnis / Zulassung der Tür beschrieben sein.Nach dem betriebsfertigen Einbau ist eine Abnahme durch eine autorisierte Fachkraft durchzuführen.

Der Betreiber solcher Anlagen ist verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine Prüfung und Wartung der Feststellanlage durchzuführen oder diese zu veranlassen. Prüfen und Warten dürfen nur autorisierte Fachkräfte.



Kontakt:

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Traubenstrasse 51
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Tel: 0711 / 284 530-0
Fax: 0711 / 284 530-1
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