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Riegel (Türriegel) Mechanische Vorrichtung eines Schlosses zum gesicherten Versperren (Verschließen) einer Tür. Riegel schraubt man meist an die Innenseite des Türblatts. Riegel greifen in einen Schließkasten (Schließkloben) oder in ein Schließblech an der Türzarge, an einer Mauer, im Sturz oder am Boden ein (bestmögliche Verankerung bzw. Befestigung). Der Riegel wird in seinen Grenzlagen durch Zuhaltungen festgehalten oder
fällt als einseitig abgeschrägte Falle durch Zuschlagen der
Tür von selbst ein. Der Riegel darf mit seiner Vorderkante in zurückgeschlossenem
Zustand nicht mehr als 1 mm über die Stulpoberfläche vorstehen.
Riegelschlösser gab es bereits im 4.Jahrhundert v.Chr.. |
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