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Exkurs: Lexikon der Sicherheitstechnik:

Rettungswege

Der Teil einer baulichen Anlage, über den Personen eine Anlage verlassen oder gerettet werden können. Beispiele: Ausgänge, Flure, Treppenhäuser, Rettungsbalkone, Rettungstunnel. Rettungswege sind baurechtlich notwendig und müssen (durch grüne Sicherheitsschilder) gekennzeichnet sein.

Für die Rettungswege gilt folgender Grundsatz:

1. Rettungsweg: Jede Person muß aus einem Aufenthaltsraum aus eigener Kraft über Gänge, Flure, Treppen und Ausgänge ins Freie und auf die öffentlichen Verkehrswege gelangen können. Der 1.Rettungsweg muß gegen Brandeinwirkung geschützt sein.

2. Rettungsweg: Jeder Raum muß zusätzlich zum 1.Rettungsweg auf einem zweiten Rettungsweg verlassen werden können, wenn der erste durch Brandeinwirkung nicht begehbar ist, z.B: eine Feuertreppe. Der zweite Rettungsweg muß vom ersten unabhängig sein. Er kann aus eigener Kraft benutzt werden, wird jedoch meist unter Zuhilfenahme der Feuerwehr begangen. Türen und Tore in Rettungswegen müssen mit Panikschlössern oder ähnlichen Vorrichtungen ausgerüstet und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.


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