Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
Rettungswege
Der Teil einer baulichen Anlage, über den Personen eine Anlage verlassen
oder gerettet werden können. Beispiele: Ausgänge, Flure, Treppenhäuser,
Rettungsbalkone, Rettungstunnel. Rettungswege sind baurechtlich notwendig
und müssen (durch grüne Sicherheitsschilder) gekennzeichnet
sein.
Für die Rettungswege gilt folgender Grundsatz:
1. Rettungsweg: Jede Person muß aus einem Aufenthaltsraum
aus eigener Kraft über Gänge, Flure, Treppen und Ausgänge
ins Freie und auf die öffentlichen Verkehrswege gelangen können.
Der 1.Rettungsweg muß gegen Brandeinwirkung geschützt sein.
2. Rettungsweg: Jeder Raum muß zusätzlich
zum 1.Rettungsweg auf einem zweiten Rettungsweg verlassen werden können,
wenn der erste durch Brandeinwirkung nicht begehbar ist, z.B: eine Feuertreppe.
Der zweite Rettungsweg muß vom ersten unabhängig sein. Er kann
aus eigener Kraft benutzt werden, wird jedoch meist unter Zuhilfenahme
der Feuerwehr begangen. Türen und Tore in Rettungswegen müssen
mit Panikschlössern oder ähnlichen Vorrichtungen ausgerüstet
und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
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