Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
Notrufmelder (Notruftaster, Handmelder, Fußmelder,
Druckknopfmelder)
Auslöseeinrichtung für Notrufanlagen. Notrufmelder müssen
nach Betätigung über eine bleibende Veränderung (Kennung
= unveränderliche Merkmale) verfügen, d.h. es muß sichtbar
sein, daß der die Meldung auslösende Notrufmelder betätigt
wurde, z.B. durch eine bleibende mechanische Veränderung wie Papierplombe
oder durch eine vom Betreiber nicht zurücksetzbare optische Anzeige
(Bild). Die unbeabsichtigte Auslösung eines Notrufmelders muß
erschwert und eine Verwechslung mit anderen Bauteilen der Elektroinstallation
ausgeschlossen sein.
Kontakt:
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