Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
Einbruchschutz:
Folgende Punkte müssen Sie nach einem Einbruch unbedingt
beachten:
Ist trotz aller Vorsicht bei Ihnen eingebrochen worden, müssen
Sie einige Punkte unbedingt beachten:
Lassen Sie beschädigte Schlösser nur notdürftig durch einen
von der Polizei empfohlenen Notdienst reparieren.
Verändern Sie nichts ohne das Einverständnis der Polizei.
Machen Sie gegenüber der Polizei keine genauen Angaben zu gestohlenen
Gegenständen, da Ihnen dazu die Ruhe fehlt. Geben Sie eine grobe
Übersicht und reichen später eine Stehlgutliste nach.
Bitten Sie die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle um eine kostenlose
Beratung vor Ort.
Erstellen Sie am folgenden Tag eine genaue Stehlgutliste mit Widerbeschaffungspreis
und Anschaffungsjahr, wobei der Anschaffungspreis uninteressant ist.
Erstellen Sie Detailfotos von entstandenen Schäden, um die Fotos
bei Bedarf der Versicherung vorlegen zu können.
Bei gestohlenen Kreditkarten, Sparbüchern, Schecks, usw. sollten
umgehend die entsprechenden Stellen benachrichtigt werden. Bei gestohlenen
Wertpapieren muss bei der Bank das Aufgebotsverfahren beantragt werden.
Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung vorab telefonisch und am Tag danach
auch schriftlich.
Wurden mit dem Computer Passworte und/oder Kennworte gestohlen, müssen
auch hier die entsprechenden Stellen informiert werden.
Suchen Sie nach Belegen, Garantiescheinen, Bedienungsanleitung usw., die
belegen, dass sie entsprechende Geräte oder Wertgegenstände
besessen haben als Beweis für Ihre Angaben gegenüber der Polizei
und der Versicherung.
Bei Möbel, Geschirr, Wäsche, Kleidung und ähnlichen Gegenständen
reicht gewöhnlich eine realistische und Auflistung (Stehlgutliste).
Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zur Freigabe durch
die Versicherung auf, da Sie sonst für diese Gegenstände den
Schadenersatz riskieren.
Verschicken Sie mit der Schadensmeldung nur beglaubigte Kopien und schicken
Sie die Schadensmeldung per Einschreiben, Rückschein und Posteinlieferungszettel.
Die Stehlgutliste soll innerhalb von zwei Wochen der Versicherung vorliegen.
Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Stehlgutliste vollständig
ist, da Nachmeldungen die Versicherung misstrauisch machen.
Beachten Sie, dass sie eine Schadenminderungspflicht haben, d.h. Sie sind
verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
Die Versicherungen werden die Einhaltung dieser Pflicht sehr genau prüfen.
Kontakt:
Schonert Briefkasten / SECUTRADA
Traubenstrasse 51
70499 Stuttgart
Tel: 0711 / 284 530-0
Fax: 0711 / 284 530-1
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