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Exkurs: Lexikon der Sicherheitstechnik:


Einbruchschutz:


Folgende Punkte müssen Sie nach einem Einbruch unbedingt beachten:

Ist trotz aller Vorsicht bei Ihnen eingebrochen worden, müssen Sie einige Punkte unbedingt beachten:

Lassen Sie beschädigte Schlösser nur notdürftig durch einen von der Polizei empfohlenen Notdienst reparieren.

Verändern Sie nichts ohne das Einverständnis der Polizei.

Machen Sie gegenüber der Polizei keine genauen Angaben zu gestohlenen Gegenständen, da Ihnen dazu die Ruhe fehlt. Geben Sie eine grobe Übersicht und reichen später eine Stehlgutliste nach.

Bitten Sie die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle um eine kostenlose Beratung vor Ort.

Erstellen Sie am folgenden Tag eine genaue Stehlgutliste mit Widerbeschaffungspreis und Anschaffungsjahr, wobei der Anschaffungspreis uninteressant ist.

Erstellen Sie Detailfotos von entstandenen Schäden, um die Fotos bei Bedarf der Versicherung vorlegen zu können.

Bei gestohlenen Kreditkarten, Sparbüchern, Schecks, usw. sollten umgehend die entsprechenden Stellen benachrichtigt werden. Bei gestohlenen Wertpapieren muss bei der Bank das Aufgebotsverfahren beantragt werden.

Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung vorab telefonisch und am Tag danach auch schriftlich.

Wurden mit dem Computer Passworte und/oder Kennworte gestohlen, müssen auch hier die entsprechenden Stellen informiert werden.

Suchen Sie nach Belegen, Garantiescheinen, Bedienungsanleitung usw., die belegen, dass sie entsprechende Geräte oder Wertgegenstände besessen haben als Beweis für Ihre Angaben gegenüber der Polizei und der Versicherung.

Bei Möbel, Geschirr, Wäsche, Kleidung und ähnlichen Gegenständen reicht gewöhnlich eine realistische und Auflistung (Stehlgutliste).

Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zur Freigabe durch die Versicherung auf, da Sie sonst für diese Gegenstände den Schadenersatz riskieren.

Verschicken Sie mit der Schadensmeldung nur beglaubigte Kopien und schicken Sie die Schadensmeldung per Einschreiben, Rückschein und Posteinlieferungszettel.

Die Stehlgutliste soll innerhalb von zwei Wochen der Versicherung vorliegen. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Stehlgutliste vollständig ist, da Nachmeldungen die Versicherung misstrauisch machen.

Beachten Sie, dass sie eine Schadenminderungspflicht haben, d.h. Sie sind verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Die Versicherungen werden die Einhaltung dieser Pflicht sehr genau prüfen.

Kontakt:

Schonert Briefkasten / SECUTRADA
Traubenstrasse 51
70499 Stuttgart

Tel: 0711 / 284 530-0
Fax: 0711 / 284 530-1
eMail: info@Schonert Briefkasten / SECUTRADA.net


Persönliche Beratung: Tel. 0711 /838883-40 oder aus dem Ausland Tel. 0049/711/838883-40