Exkurs:
Lexikon der Sicherheitstechnik:
DIN 18257 - Anforderungen an Schutzbeschläge
Diese Bestimmungen legen, entsprechend der gewachsenen Ansprüche
der Verbraucher und aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Kriminalpolizei,
Begriffe, Maße und verschärfte Anforderungen sowie Prüfverfahren
für Schutzbeschläge fest.
Ein Schutzbeschlag ist dazu bestimmt, an einer Haus- oder Wohnungsabschlußtür
das Schloßgesperre gegen einen unmittelbaren mechanischen Angriff
zu schützen und das gewaltsame Abdrehen des Profilzylinders wirksam
zu erschweren. Schutzbeschläge gewährleisten jedoch nur in Verbindung
mit allen Einzelelementen einer einbruchhemmenden Tür nach DIN V
ENV 1627 (früher DIN V 18103) eine entsprechende optimale Schutzwirkung.
Der Anwender kann sich, je nach Schutzbedürfnis, für einen Schutzbeschlag
in einer der verfügbaren Widerstandsklassen (ES 1 oder ES2) entscheiden.
Weiterhin sind der Anbohrschutz des Schutzbeschlag-Außenschildes
und die Verbindungselemente am Außenschild bohrerabweisend zu schützen
(Oberflächenhärte 60 HRC).
Die Verbindungselemente (Verschraubung, Stiftverbindung) müssen so
gestaltet sein, daß die Schutzwirkung des Schutzbeschlages nach
Schlagversuchen erhalten bleibt.
Schutzbeschläge nach diesen Normen sind mit Namen/Zeichen des Herstellers,
der Widerstandsklasse und Prüfnummer sowie dem entsprechenden Prüf-
und Überwachungszeichen mit zugehöriger Prüfnummer zu kennzeichnen;
sie unterliegen einer ständigen Eigen- und Fremdüberwachung.
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